Brandschutzordnung Teil B
EKT Kleine Himmelswolke, Türkenstraße 20, 13349 Berlin
1. Brandverhütung
○ Wasserkocher, Kaffeemaschinen und andere Elektrogeräte (Ladegeräte, Stereoanlage, Radio usw.) sind nach Gebrauch vom Netz zu trennen.
○ Ausschmückungen und Dekorationen nicht im Verlauf von Fluchtwegen verwenden oder mit Flammschutzmittel ausrüsten.
○ Tischlampen, Standleuchten usw. immer in ausreichenden Abstand zu brennbaren Gegenständen (Vorhänge, Dekorationen) aufstellen.
○ Elektrische Geräte regelmäßig durch eine Fachkraft überprüfen lassen.
○ Schadhafte elektrische Geräte sofort außer Betrieb nehmen.
○ Bei der Benutzung von Kerzen halten wir uns an die Sicherheitsregeln vomText “Umgang mit Kerzen und Teelichtern”.
2. Brand- und Rauchausbreitung
○ Brand- und Rauchschutztüren immer geschlossen halten. Diese Türen dürfen nicht mit Keilen o.ä. offen gehalten werden.
○ Selbstschließende Brand- und Rauchschutztüren nicht blockieren oder verstellen.
3. Flucht- und Rettungswege
○ Flucht- und Rettungswege immer freihalten.
○ Fluchttüren nicht verstellen und nicht verschließen.
○ In Treppenräumen, Fluren und Gängen keine brennbaren oder behindernden Gegenstände aufstellen.
○ Fluchtwegbeschilderungen u.ä. nicht mit Gegenständen, Gardinen und Dekorationen verdecken.
○ Feuerwehrzufahrten und -zugänge immer freihalten und nicht zuparken.
4. Melde- und Löscheinrichtungen
○ Die Telefone, mit denen die Feuerwehr gerufen werden kann, befinden sich in der Küche, auf der Ablage im ersten Raum. Wenn es möglich ist und/oder schneller geht, das eigene Handy benutzen. Der Notruf erfolgt über Tel. 112.
5. Verhalten im Brandfall
○ Oberstes Gebot im Brandfall ist, die Ruhe und Besonnenheit zu bewahren, unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen.
○ Jeder Brand ist sofort zu melden.
○ Bei unmittelbarer Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung.
○ Türen sind zur Vermeidung einer weiteren Brand- und Rauchausbreitung zu schließen (NICHT abschließen).
○ Bei Bränden in elektrischen Anlagen ist der Strom, wenn möglich, sofort abzuschalten (spannungsfrei schalten). FI-Schalter! Die/der befindet sich hinten den Eingangstüren.
○ Die Angriffswege der Feuerwehr sind frei zu halten.Die Feuerwehr ist von einem Ortskundigen einzuweisen.
6. Brand melden
○ Jeder Brand ist sofort mittels Telefon an die Feuerwehr (Notruf 112) unter genauer Angabe zu melden:
WER meldet?
WAS ist passiert
WIE viele sind betroffen bzw. verletzt?
WO ist etwas passiert?
WARTEN auf Rückfragen, die Feuerwehr beendet das Gespräch.
7. Alarmsignale und Anweisungen beachten
○ Bei Gebäuden ohne Hausalarmanlage ist ein bestimmtes Kennwort (“Feuer”) zu verwenden
○ Der Räumungsalarm wird durch die Person gemeldet, die das Feuer entdeckt, gegeben.
○ Auf das Alarmsignal vorhandener Rauchwarnmelder achten.
○ Weitere Anweisungen bis zum Eintreffen der Feuerwehr erfolgt ebenfalls durch das anwesende Personal.
○ Den Anordnungen der Feuerwehr ist Folge zu leisten.
Im Brandfall gilt folgender Ablauf:
1. Alarm auslösen
2. Kinder und Personal evakuieren/Räumung
3. Die älteste anwesende Person kontrolliert die Räume, Verstecke, schließt (wenn möglich) Fenster und Türen, nimmt das Gruppenbuch und geht zum Sammelpunkt.
8. In Sicherheit bringen
○ Gefahrenbereich verlassen.
○ Hausnachbarn verständigen (laut “Feuer” rufen).
○ Die älteste anwesende Person (Personal) prüft, ob keine Personen zurückgeblieben sind (z.B. in WCs und Nebenräumen).
○ An eine Liste mit allen Telefonnummern der Eltern denken, damit diese verständigt werden können (Gruppenbuch!).
○ Die Kinder unter Führung des Personals aus dem Gebäude zum Sammelplatz bringen. Sammelplatz ist die erste Laterne rechts, wenn das Haus verlassen wird. Bei schlechtem Wetter (Regen, Winter) sind die Räumlichkeiten der Abteilung Türkenstraße 5 der zweite Sammelplatz. Kleidungsstücke können bei schlechtem Wetter mitgenommen werden, aber nur, wenn dadurch keine große Verzögerung oder Gefahr für die Kinder ausgeht.
○ Beim Verlassen der Räume Türen und Fenster schließen, aber nicht abschließen.
○ Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen.
○ Bei unbenutzbaren Fluchtwegen (z.B. Verqualmung) sich am Fenster bemerkbar machen.
○ In verrauchten Räumen gebückt oder kriechend fortbewegen.
○ Vollzähligkeit am Sammelplatz prüfen (Gruppenbuch!)
○ Eltern zur Abholung verständigen. Bis zur Abholung halten sich die Kinder und Erwachsenen in den Räumlichkeiten der Abteilung Türkenstr. 5 auf (Räume/Garten).
○ Besondere Maßnahmen in kritischen Situationen
Hol- und Bringesituationen: Die Eltern unterstützen die Evakuierung, sie bringen ihr eigenes Kind und möglichst ein weiteres zum Sammelplatz (erste Laterne rechts). Die anwesende Fschkraft kontrolliert die Vollständigkeit der Gruppe.
Schlafzeit: Kinder mit Schlafdecken in den Innenhof bringen. Dabei bleibt eine Fachperson im Schlafraum, eine weitere im Innenhof. Die Übergabe erfolgt in der Tür. Wenn alle Kinder und Erwachsene im Innenhof sind, wird die Vollständigkeit überprüft. Anschließend geheh alle zum Sammelplatz.
9. Löschversuch unternehmen
○ Brand mit Feuerlöscher bekämpfen.
Ein Feuerlöscher befindet sich gleich hinter der Eingangstür in der Garderobe, ein weiterer im Essraum zwischen Fenster und Geschirrsideboard. Über diesem ist eine Brandschutzdecke an der Wand fixiert.
○ Löschversuche sind nur ohne Eigengefährdung der eigenen Personen durchzuführen (Brandrauch ist giftig und kann zum Tod führen).
○ Beim Brand von elektrischen Geräten Netzstecker ziehen bzw. Sicherung herausnehmen.
○ Bei brennendem Fett NIEMALS mit Wasser löschen. Es besteht die Gefahr einer Fettexplosion.
○ Tropf- und Fließbrände von oben nach unten ablöschen.
○ Wandbrände von unten nach oben ablöschen.
○ Brandherd weiter beobachten, Vorsicht vor Wiederentzündung.
○ Brennende Personen darf man nicht fortlaufen lassen. Um die brennende Person nicht zusätzlich zu gefährden, hier ein paar Hinweise zum richtigen Einsatz des Feuerlöschers:
i. Einen Mindestabstand von 2 bis 3 Meter zur brennenden Person einhalten.
ii. Das Gesicht möglichst nicht mit dem Löschmittel beaufschlagen.
iii. Den ersten Löschimpuls auf den Oberkörper (Brust und Schulter) richten. So schützt man Hals und Kopf vor den hochzündelnden Flammen.
iv. Anschließend den Löschstrahl am Körper weiter nach unten und zu den Seiten führen.
v. Gebrauchsanleitung des Feuerlöschers beachten.
10. Besondere Verhaltensregeln
○ Die Kinder regelmäßig auf die Verhaltensweise im Brandfall unterrichten und auf die Verhütung von Brandgefahren hinweisen.
○ Die Vollzähligkeit Meldung erfolgt durch die Kindergartenleitung an die Feuerwehr. Die Kindergartenleitung ist auch weiterer Ansprechpartner für die Feuerwehr.
Diese Brandschutzordnung tritt in Kraft am: 20.05.2025
Einrichtungsspezifische Regelungen zum Verhalten im Brandfall als Bestandteil der Brandschutzordnung Teil B
In Sicherheit bringen
Wie erfolgt die Alarmierung im Gebäude?
Personal ruft “Feuer!”
Wer informiert die Feuerwehr?
Die Person, die das Feuer bemerkt.
Welche Regeln zur Gebäuderäumung gelten in Schlafzeiten?
Der Vorleser ruft “Feuer”, eröffnet das Fluchtfenster und klettert raus, um die Kinder geordnet entgegenzunehmen
Welche Regeln gelten in Hol- und Bringzeiten?
Die Eltern unterstützen die Evakuierung, sie bringen ihr eigenes Kind zum Sammelplatz und möglichst ein weiteres.
Wer kontrolliert Nebenräume und Verstecke und schließt Fenster und Türen (NICHT abschließen)?
Die älteste anwesende Person
Wo befindet sich die Sammelstelle?
1.Der weiß angemalte Baum rechts vor der Türkenstraße 5 Richtung Schillerpark (ca. 25m)
2.Räumlichkeiten der Abteilung Türkenstraße 20
Wohin gehen Sie mit den Kindern bei schlechtem Wetter?
Räumlichkeiten der Abteilung Türkenstraße 20
Wie erfolgt die Gebäuderäumung bei den Krippengruppen?
Die Räumung erfolgt durch alle anwesenden Mitarbeiter, Mitarbeiter der anderen Abteilung unterstützen gegebenenfalls.
Ist gewährleistet, dass keine Personen (z.B. Eltern) unbemerkt das Gebäude betreten können?
ja
Wer steht der Feuerwehr nach der Räumung zur Verfügung und meldet die Vollständigkeit oder fehlende Personen?
Die älteste anwesende Person
Wer ist Brandschutzhelfer?
Niemand
Besondere Verhaltensregeln
Wurden Regelungen zum Umgang mit Kerzen getroffen (Weihnachten, Geburtstage etc.)?
Keine Kerzen bei Festlichkeiten und Veranstaltungen.
Wurden Regelungen zu Laternenumzügen getroffen?
LED-Kerzen benutzen.
Wurden Regelungen zum Umgang mit einer Feuerschale getroffen?
Feuer max. 1m hoch; Abstandsregeln; Verhaltensregeln z.B.: Nicht rennen, Ballspielen etc.; nicht unbeaufsichtigt lassen; geeignetes Holz verwenden (Nadelhölzer explodieren förmlich); keine Gartenabfälle verbrennen; geeignete Kleidung, Haare ggf. zurückbinden, keine brennbaren Flüssigkeiten ins Feuer gießen, ausreichend geeignete Löschmittel bereithalten; Ort erst verlassen, wenn das Feuer erloschen ist. „Kalte“ Asche entsorgen und Feuerschale vor der nächsten Öffnung der Einrichtung aus Wirkungsbereich der Kinder entfernen. Feuerstellen (z.B. mit Steineinfassungen) abdecken.
Wurden Regelungen zu Grillfesten getroffen?
Art des Grills (Gasgrills sind gegenüber Kohlegrills zu bevorzugen – Funkenflug); Umgang mit Gasgrills: Gasflaschen gegen Umfallen sichern; nicht der direkten Sonneneinstrahlung aussetzen; Gasleitungen und Zubehör im Vorfeld auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen; Verhaltensregeln, Löschmittel bereithalten; Keine brennbaren Flüssigkeiten auf Glut etc. gießen. Ausreichender Arbeitsbereich mit Freiflächen als Ausweichfläche für den Grillbediener vorsehen.
Wurden Regelungen zum Dekorieren von Räumlichkeiten getroffen?
Brandlasten sind gering zu halten; ausreichender Abstand zu potenziellen Zündquellen, möglichst flammenhemmende Stoffe verwenden, Papier/ Pappe ggf. mit Flammenschutzmittel imprägnieren. Regelungen treffen zum Erneuern der Imprägnierung nach dem Waschen, ggf. Anforderungen aus Produktinformation folgen.
Organisation
Sind brandschutzrelevante Dokumente verfügbar und inhaltlich bekannt?
Die Dokumente sind vorhanden, im Büro abgeheftet. Die Mitarbeiter wurden geschult.
Regelmäßige Aktualitätsprüfung brandschutzrelevante Unterlagen
Alle Dokumente werden alle 2 Jahre auf Aktualität und Vollständigkeit überprüft.
Ist ein Alarmplan vorhanden und kennen alle Mitarbeiter ggf. auch Eltern den Inhalt?
Ein Alarmplan ist vorhanden. Alle Eltern und Mitarbeiter werden einmal jährlich unterwiesen.
Ist die Wartung brandschutzrelevanter Anlagen geregelt?
Die Wartung iat geregelt. Die Listen findet sich im Büro.
Wurden Regelungen zum Brandshutz in der Küche getroffen?
Regelungen in der Küche wurden getroffen und die Köchin unterwiesen.
Wurden Regelungen getroffen, Brandgerüche und ähnliche Verdachtsmomente zu melden?
Regelungen wurden getroffen. Ansprechpartner ist die Kitaleitung.
Lagerung brennbarer Stoffe
Wurden Regelungen zur Lagerung von brennbaren Produkten/ Stoffen (z.B.: Pappe, Holz, Desinfektionsmittel, Renovierungsbedarf etc.) getroffen?
Lagerung von brennbaren Stoffen in großen Mengen wird vermieden.
Wurden Regelungen zur Aufbewahrung/ zum Umgang mit ölgetränkten Lappen getroffen?
Ölgetränkte Lappen werden entsorgt.
Wurde der Umgang mit Alt-Batterien geregelt?
Alt-batterien sachgerecht und zügig entsorgen.
Umgang mit Geräten
Wurden Regelungen zum Umgang mit defekten/ beschädigten elektrischen Geräten getroffen?
Keine Reparaturen selbst ausführen (nur Fachmann); defekte Geräte sofort aus dem Verkehr ziehen; defekte/ beschädigte Geräte der Leitung melden.
Wurden Regelungen zur Beschaffung von Elektrogeräten getroffen?
Geräte sollten GS/ VDE-Siegel haben; in Abhängigkeit der Beanspruchung Geräte beschaffen, die für gewerbliche Nutzung zugelassen sind.
Wurden Regelungen zum Betrieb von Elektrogeräten getroffen?
Benutzung nur von geprüften bzw. neuen Geräten (Kaufbelege archivieren); Geräte mit Abschaltautomatik (Wasserkocher, Kaffeemaschine etc.) auf feuerfester Unterlage betreiben. Bei Nicht-Benutzung und zu Feierabend Stecker ziehen. Lüftungsgitter von Elektrogeräten regelmäßig entstauben; Elektrogeräte nicht mit nassen Händen benutzen. Mehrfachsteckdosen: Leistungsangaben beachten, Große Verbraucher (Waschmaschine, Trockner) stets direkt an Steckdose anschließen.
